Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel in Wilhelmshaven – Polizei leitet Verfahren ein und untersagt die Weiterfahrt

Am späten Montagabend, 10.08.2020, kontrollierte eine
Funkstreifenwagenbesatzung gegen 22:15 Uhr einen auf der Peterstraße
in Richtung Westen fahrenden Motorroller.

Am Kontrollort erklärte der Fahrzeugführer schon beim Helm absetzen
den Beamten, dass er gar keinen Führerschein haben würde.
Im Rahmen der weiteren Überprüfung stellten die Beamten außerdem
fest, dass an dem Motorroller ein bereits seit dem 01.03.2020 nicht
mehr gültiges, grünes Versicherungskennzeichen angebracht war.
Gegen den 21-jährigen Fahrzeugführer leiteten die Beamten
entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
wegen des Verstoßes gegen das Versicherungsgesetz ein, die
Ermittlungen, insbesondere zu den vom 21-Jährigen getätigten Angaben
dauern an.

Außerdem wurde am Montagvormittag ein BMW-Fahrer kontrolliert, der
auf der Möwenstraße unterwegs war.
Bei dem 29-jährigen Fahrzeugführer stellten die Beamten den Einfluss
von berauschendem Mitteln fest, der Konsum von THC wurde eingeräumt,
so dass die Entnahme einer Blutprobe erforderlich und die Weiterfahrt
untersagt wurden. 

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