Für 250 Euro wollten zwei Schädlingsbekämpfer am Freitag ein Wespennest beseitigen. Das war am Telefon vereinbart. Tatsächlich zahlte die Vermieterin am Ende weit über 1000 Euro - und die Wespen surren immer noch im Rollladenkasten.
Die schwarzen Schafe unter den Schädlingsbekämpfern grasen gerade wieder Wespennester ab. Das musste eine 87-jährige Iserlohnerin erfahren. Die gelb-schwarzen Insekten hatten sich im Rollladenkasten ihrer Mieterin angesiedelt. Pflichtbewusst kümmerte sich die Hauseigentümerin um einen Schädlingsbekämpfer und rief eine Handy-Nummer an. Darauf rückten zwei Männer. Nachdem sie irgendetwas in der Wohnung gemacht hatten, präsentierten sie die Rechnung. 500 Euro hatte das Opfer bar bereitliegen, die restlichen 200 Euro wollte die Frau per Bankkarte bezahlen. Dabei schlugen die Täter jedoch noch einmal zu: Sie buchten fast 700 Euro ab. Die Familie recherchierte im Internet und stieß auf Warnhinweise vor einer betrügerischen Firma. Deshalb erstattete die Seniorin nun Anzeige wegen Betrugs. Die Wespen-Saison beginnt erst gerade so richtig. Deshalb warnt die Polizei vor unseriösen Handwerkern, die sich unter seriösen Schlüsseldiensten oder Kammerjägern tummeln.
Betroffene sollten sich zunächst an örtliche Anbieter wenden. Es gibt überregionale Vermittler, die bei der Suche im Internet in Verbindung mit allen möglichen Ortsnamen ganz oben erscheinen. Tatsächlich haben sie jedoch keine Adresse vor Ort.
Auch im gedruckten Telefonbuch gibt es schwarze Schafe. Doch Betrüger, die alle paar Wochen die Handynummern wechseln und damit unerreichbar werden für Beschwerden, können dort schlecht Werbung machen.
Beschreiben Sie am Telefon Ihr Problem möglichst genau. Nur so kann ein seriöses Unternehmen den Aufwand und damit die Kosten abschätzen. Sind die Nester ohne Leiter erreichbar? Wie groß und wie zugänglich ist das Nest? Vereinbaren Sie möglichst einen festen Preis, fragen Sie nach Fahrt- oder Materialkosten. Kontakten Sie mehrere Anbieter.
Lassen Sie sich beraten! Seriöse Fachleute sollten Ihnen eine erste Einschätzung geben können. Sie wissen auch, ob eine Beseitigung des Nestes überhaupt mit den Naturschutzgesetzen vereinbar wäre. Schauen Sie sich im Internet die Webseiten genauer an: Hat die Seite ein Impressum mit Namen und Adresse? Ist dort ein Eintrag im Handelsregister genannt? Kommt der Fachmann selbst oder beauftragt er Dienstleister vor Ort? Fotos auf der Internet-Seite lassen sich aus allen möglichen Quellen zusammensuchen. Es erweckt mehr Vertrauen, wenn der Dienstleister eigene Fotos von seiner Arbeit präsentiert.
Bleiben Sie bei den Arbeiten in der Nähe, um Aufwand, Leistungsversprechen und tatsächlich geleistete Arbeit beurteilen zu können!
Zahlen Sie nur das, was vereinbart wurde. Bestehen Sie auf einer formgerechten Rechnung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Lässt sich der Kammerjäger darauf nicht ein, rufen Sie die Polizei und erstatten Anzeige!
Im Schadensfall: Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale bzw. erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw