Ohne Versicherungsschutz sind zwei Jugendliche in Gronau E-Roller gefahren. Beamte bemerkten die 13- und 14-jährigen Rollerfahrerinnen auf der Alstätter Straße. An den Rollern befanden sich keine Versicherungskennzeichen. Eine Haftpflichtversicherung hätte aber aufgrund der Beschaffenheit der Fahrzeuge vorhanden sein müssen. Auch unterschritt die jüngere der Beiden das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren sein. In Deutschland ist das Fahren mit dem E-Scooter ab 14 Jahren erlaubt. Einen Führerschein oder Prüfbescheinigung braucht man nicht. Es gibt auch E-Roller, die schon ab 12 Jahren zulässig sind. Sie haben eine eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzung von 12 km/h. In diesem Fall traf diese Ausnahme nicht zu.
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