Die Kontrolle eines 37-Jährigen durch Bundespolizisten am gestrigen Mittag im Hauptbahnhof Zwickau ergab gleich mehrere Fahndungstreffer.
So bestand zu dem deutschen Staatsangehörigen aus Crimmitschau ein Haftbefehl. Wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte ihn das Amtsgericht Zwickau 2018 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der daraus resultierende Gesamtbetrag von 900 Euro war bislang nicht beglichen, sodass der Mann eine 60-tägige Haftstrafe hätte antreten müssen. Dass ihm dies erspart blieb, verdankt er einem Bekannten, welcher die Summe im Bundespolizeirevier entrichtete. Zudem bestand zur Person eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen einer weiteren Straftat.
Beim Antreffen führte er außerdem ein Fahrrad mit, hier ergab die Abfrage eine Ausschreibung zur Eigentumssicherung, weshalb es die Beamten sicherstellten. Eigenen Angaben zufolge soll es der nun wegen Hehlerei Beschuldigte von einem Bekannten erhalten haben.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.
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