Ein 33-Jähriger, gegen den zwei Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz bestehen, befindet sich seit gestern Abend in einer Justizvollzugsanstalt. Bundespolizisten hatten ihn im Hauptbahnhof Zwickau kontrolliert und dabei die Ausschreibungen festgestellt.
In zwei Verfahren hatte das Amtsgericht Hof den derzeit wohnsitzlosen deutschen Staatsangehörigen zu Freiheitsstrafen von 5 und 7 Monaten verurteilt. Zusammen waren davon aktuell noch 259 Tage zu verbüßen, weshalb der Mann in das Gefängnis gebracht wurde.
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