Am Mittwochabend (19.08.2020) gegen 19:40 Uhr stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Wache Innenstadt einen Fahrradfahrer auf der Hohe Straße in Tannenbusch. Dies aus gutem Grund, denn ein bei der Überprüfung freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,9 Promille. Der 63-Jährige musste die Beamten auf die Bornheimer Straße begleiten. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
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