Leichte Verletzungen hat ein 15 Jahre alter Radfahrer am Mittwoch in Bocholt bei einem Unfall erlitten. Der Jugendliche befuhr gegen 14.55 Uhr den Radweg am Timsmannweg, als ein 45 Jahre alter Bocholter aus einer Einfahrt auf die Straße fuhr. Er prallte mit seinem Wagen gegen das Fahrrad des Jugendlichen, stieg aus und erkundigte sich nach dem Gesundheitszustand des Bocholters. Die Beteiligten verständigten sich hinsichtlich einer Regelung des entstandenen Sachschadens - dieser liegt bei circa 1.100 Euro. Erst zuhause stellte sich heraus, dass dieser leicht verletzt war. Im Nachhinein verständigte Polizeibeamte konnten den Autofahrer in der Nähe antreffen.
Die Polizei appelliert, bei Unfällen mit Kindern und Jugendlichen in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Nach einem Unfall sind Kinder und Jugendliche oft nicht in der Lage, die Situation und die Folgen des Geschehens richtig einzuschätzen. Kinder können keine rechtlich verbindliche Einwilligung zum Weiterfahren nach einem Unfall geben! Oft wollen sie nach einem Unfall schnell aus der ungewohnten Situation heraus und geben im ersten Moment an, dass alles in Ordnung sei. Später stellt sich oftmals aber heraus, dass Verletzungen oder Sachschäden eingetreten sind. Auf der sicheren Seite ist, wer als Beteiligter vor Ort bleibt - auch, wenn das Kind weitergefahren ist -, und unverzüglich die Polizei informiert.
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