Penzlin ergreift Chance zur Haushaltskonsolidierung/ Stadt erhält eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rd. 175.000 Euro

Heute übergab Innenminister Lorenz Caffier der Stadt Penzlin einen Bescheid über eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rd. 175.000 Euro. Damit werden die Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Penzlin mit finanziellen Mitteln aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern "belohnt".

Nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten defizit4;re Kommunen für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss vom Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist (sogenannte 1 zu 1 -Regelung). Mindestens erhalten diese Kommunen aber eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Die Stadt Penzlin profitiert von dieser sogenannten Mindestzuweisung und erhält zur Rückführung des verbleibenden Defizits in Höhe von rd. 875.000 Euro nun rd. 175.000 Euro Unterstützung vom Land.

Mit § 27 des neuen Finanzausgleichsgesetzes haben defizitäre Kommunen des Landes, die sich um die Haushaltskonsolidierung bemühen, eine Perspektive, in längstens 5 Jahren aus ihren Schulden herauszukommen.

"Ich freue mich, dass auch die Stadt Penzlin die Chance ergreift, den Haushalt auszugleichen, um damit zu einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung zurückzukehren", so Innenminister Lorenz Caffier.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Stadt Penzlin auf der Grundlage der 1 zu 1-Regelung nach § 22a des alten Finanzausgleichsgesetzes eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von 115.469,85 Euro erhalten.

Mit Stand 21. August 2020 liegen dem Ministerium für Inneres und Europa 79 Anträge von Kommunen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Antragsvolumen von insgesamt rd. 38,1 Millionen Euro vor, 56 dieser Anträge sind bereits positiv beschieden worden. Anträge können noch bis zum 1. September 2020 gestellt werden.

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