PD Chemnitz – Hubschraubereinsatz bei Verkehrskontrolle auf der Autobahn

Hubschraubereinsatz bei Verkehrskontrolle auf der Autobahn

Medieninformation: 390/2020
Verantwortlich: Doreen Göhler
Stand: 27.08.2020, 14:30 Uhr


Chemnitz/Erzgebirgskreis/Landkreis Zwickau

Hubschraubereinsatz bei Verkehrskontrolle auf der Autobahn

Zeit:     27.08.2020, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Ort:      BAB 72, Hof – Leipzig, AS Hartenstein bis AS Chemnitz-Süd

(3325) Bei einer Verkehrskontrolle am heutigen Tag auf der BAB 72 erhielten Beamte der Chemnitzer Verkehrspolizei erneut Unterstützung von einem Polizeihubschrauber. Mit dem „fliegenden Auge“ konnten insbesondere Abstands- und Überholverstöße festgestellt und dokumentiert werden. Die Bilanz am Ende der mehrstündigen Kontrolle waren letztlich 21 Verkehrsverstöße.

Wie schon bei einer derartigen Kontrolle Ende Juli dieses Jahres legten die Polizisten in der Luft ihr Augenmerk vorwiegend auf die auf der Autobahn fahrenden Lkw und achteten insbesondere auf das Einhalten der Sicherheitsabstände sowie Überholverbote (siehe https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2020_74396.htm, Meldung 2870). Verstöße wurden aufgezeichnet und die Betroffenen durch die am Boden befindlichen Einsatzkräfte letztlich einer Kontrolle unterzogen.

Insgesamt sind 16 Lkw kontrolliert und davon bei 13 die Verstöße durch die Hubschrauberbesatzung dokumentiert worden. Achtmal ist der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten worden (mindestens 50 Meter bei mehr als 50 km/h). Genauso oft wurde gegen das Überholverbot verstoßen. Weiterhin wurden beim Auslesen der Fahrtenschreiber zwei Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht sowie zwei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Einsatzkräften am Boden fiel zudem ein Verkehrsteilnehmer auf, der verbotswidrig ein Handy während der Fahrt nutzte.

Einer der kontrollierten Lkw war gleich mit einer Vielzahl an Verstößen aufgefallen. Neben einem Abstandsverstoß hatte dessen ausländischer Fahrer auch verbotswidrig überholt und die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten (105 km/h bei erlaubten 80 km/h). Des Weiteren wurden ein Verstoß gegen das Fahrpersonalrecht sowie technische Mängel an der Bereifung festgestellt. Der Fahrer musste vor Ort eine dreistellige Sicherheitsleistung entrichten. Die Ahndung des Verstoßes gegen das Fahrpersonalrecht erfolgt gesondert durch die zuständige Behörde.

Im Einsatz waren heute insgesamt 14 Beamte der Chemnitzer Verkehrspolizeiinspektion sowie der Hubschrauberstaffel der sächsischen Bereitschaftspolizei.

Auf dem Autobahnabschnitt der BAB 72 zwischen den Anschlussstellen Hartenstein und Chemnitz-Süd ereigneten sich im Jahr 2019 insgesamt 83 Verkehrsunfälle, bei denen ungenügender Sicherheitsabstand zum Crash geführt hatte. Das ist im Durchschnitt mindestens einer pro Woche. Bei insgesamt 15 der 83 Unfälle kam es zu Personenschäden. Zu verzeichnen waren ein tödlich Verunglückter, sechs Schwerverletzte und 17 Leichtverletzte (siehe beispielsweise https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2019_68385.htm, Meldung 4165). Bei ohnehin hohem Verkehrsaufkommen kommt es einhergehend mit den Unfällen oftmals zu Verkehrsbehinderungen (siehe beispielsweise https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2019_69338.htm, Meldung 4759).
Im laufenden Jahr sind mit Stand Anfang August insgesamt 30 Unfälle aufgrund ungenügenden Sicherheitsabstands aufgenommen worden, davon neun mit Personenschäden (15 Leichtverletzte). (gö)