Die für den heutigen Tag (30.08.2020) angemeldeten Demonstrationen im Bereich Keyenberg und Lützerath mit einer Teilnehmeranzahl von etwas über 1000 starteten ab circa 10 Uhr und endeten gegen 17 Uhr. Sie verliefen störungsfrei. Die Polizei Aachen war mit Unterstützungskräften aus anderen Behörden vor Ort, um den Schutz der Veranstaltungen zu gewährleisten und im Falle möglicher Störungen einzuschreiten.
Heute im frühen Morgen wurden der Aachener Polizei durch RWE-Mitarbeiter insgesamt 13 Personen gemeldet, die widerrechtlich in den Tagebau Garzweiler eingedrungen waren und sich dadurch des Hausfriedensbruchs tatverdächtig gemacht haben. Sieben Tatverdächtige waren auf einen Kohlebagger gestiegen und besetzten diesen; drei von ihnen befanden sich auf einer Plattform in großer Höhe und vier auf dem Förderband des Großgerätes.
Weil die RWE Power AG durch das Besetzen des Baggers einen entstandenen finanziellen Schaden geltend machte, war die Personalienfeststellung aller Tatverdächtigen erforderlich. Eine weibliche Tatverdächtige wies sich vor Ort mit einem Presseausweis aus, so dass sie nach Erteilung eines Platzverweises noch vor Ort entlassen werden konnte. Nach ersten Angaben der Mitarbeiter der RWE soll die Tatverdächtige beim Aufeinandertreffen mit ihrer Kamera nach einem Mitarbeiter geschlagen haben. In den sozialen Medien gab es Einträge, wonach Vorwürfe von tätlichen Übergriffen seitens der RWE - Mitarbeiter auf die Personen der Baggerbesetzer erhoben wurden. Die Ermittlungen hierzu laufen. Da die Kamera und deren Aufnahmen zum Zwecke der Beweissicherung von Bedeutung sind, wurde sie beschlagnahmt. Der Aufforderung, den besetzten Bagger freiwillig zu verlassen, kam eine weibliche Tatverdächtige auf der Plattform nach einigen Stunden nach; die beiden anderen (ein Mann, eine Frau) mussten durch ein Höheninterventionsteam der Polizei vom Bagger abgeseilt werden. Bis circa 14:45 Uhr konnten alle Tatverdächtigen vom Bagger entfernt werden.
Die insgesamt zwölf Tatverdächtigen (5 männlich/ 7 weiblich) wurden zur Identitätsfeststellung in polizeiliches Gewahrsam genommen. Weil ihre Fingerkuppen manipuliert sind, können zeitnah keine üblichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Ausweisen wollten sich die Personen nicht. Ebenso wenig machten sie Angaben über ihre Identität. Daher muss nun das Gericht über die weiteren Maßnahmen der Polizei entscheiden.(ssch)
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