Trunkenheit am Steuer in Neumünster

200830-01-PDNMS- Trunkenheitsfahrten in Neumünster

An diesem Wochenende musste sich die Polizei in Neumünster mehrmals um massiv betrunkene Verkehrsteilnehmer kümmern. Bereits am Freitagnachmittag (28.08.20) wurde ein besonders dreister Wiederholungsfall bearbeitet. Ein PKW-Fahrer hatte gegen 16.20 Uhr von der Ehndorfer Straße aus einen Citroen gemeldet, der sehr auffällig und unsicher geführt worden sei. Den Wagen sollte man schließlich ca. 2km westlich abgestellt haben. Dort konnten die eingesetzten Polizeibeamten wenig später die 40-jährige Fahrerin als Teilnehmerin eines Kindergeburtstags feststellen. Die Dame wirkte deutlich alkoholisiert und bestätigte, am Nachmittag "eine kleine Dose Sekt" getrunken zu haben. Erst auf der Polizeidienststelle gelang es der Probandin einen Atemalkoholtest durchzuführen, der einen Wert von glatten 3 Promille ergab. Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein der Neumünsteranerin. Diese wurde ebenso wie die Fahrzeugschlüssel in die Obhut von Familienmitgliedern übergeben. Eine knappe Stunde nach Beendigung der Maßnahmen bemerkte dieselbe Streifenwagenbesatzung auf dem Neumünsteraner Großflecken den zuvor kontrollierten Citroen, aus dem tatsächlich die bekannte Dame stieg und auf Nachfrage erklärte, Kuchen vom Supermarkt abholen zu wollen. Ein erneuter Test führte zu einem Ergebnis von 2,95 Promille. Auf massives Unverständnis stieß bei den Polizeibeamten zusätzlich die Tatsache, dass die Neumünsteranerin für diese Tour vier Kinder im Alter von 3-10 Jahren mit dem PKW transportierte.

Es folgte eine erneute Blutprobenentnahme und neben der wiederholten Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch eine für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ein ähnliches Schicksal ereilte am Sonntagmorgen (30.08.20) einen 41-jährigen aus Neumünster. Einer Polizeistreife war gegen 04.20 Uhr in der Rendsburger Straße ein in Schlangenlinien geführter PKW aufgefallen, so dass man sich zu einer Kontrolle entschloss.

Der Fahrer wurde erst nach Anwendung von Blaulicht und Signalhorn aufmerksam und erzielte im Rahmen der anschließenden Kontrolle beim Atemalkoholtest einen Wert von 2,85 Promille. Einen Führerschein konnten die Polizeibeamten nicht beschlagnahmen - der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Somit folgte auch im Fall dieses PKW-Fahrers ein entsprechendes Maßnahmenpaket.

Thorben Strauch

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