Landesportal – Verstoß gegen Maskenpflicht kann 60 Euro kosten

Verstoß gegen Maskenpflicht kann 60 Euro kosten


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In Sachsen gilt seit dem 1. September eine neue Corona-Schutz-Verordnung und damit auch ein neuer Bußgeldkatalog. Die Polizei unterstützt bei der Umsetzung der Verordnung.
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In Sachsen gilt seit dem 1. September eine neue Corona-Schutz-Verordnung und damit auch ein neuer Bußgeldkatalog. Die Polizei unterstützt bei der Umsetzung der Verordnung.

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Corona-Infektionen weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften und Läden. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Bei fahrlässigen oder geringfügigen Verstößen können Verwarngelder in Höhe von 50 Euro verhängt werden.

Weitere Bußgelder, etwa für Nichteinhaltung des Mindestabstands oder Teilnahme an nicht zulässigen Veranstaltungen, sind in einem entsprechenden Katalog festgeschrieben. Die Polizei unterstützt bei der Umsetzung der Schutzverordnung aufgrund im Einzelfall gestellter Amts- beziehungsweise Vollzugshilfeersuchen. Die Verordnung gilt vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November 2020.

Alle Informationen zur neuen Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 und den Bußgeldkatalog in Verbindung mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf coronavirus.sachsen.de. zurück zum Seitenanfang