Polizei kontrolliert verstärkt Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Die Polizei hat am Mittwoch (2. September) im Rahmen einer Schwerpunktaktion die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Wartebereichen kontrolliert. Das Ergebnis: Fast ein Drittel aller kontrollierten Fahrgäste hat die Mund-Nasen-Bedeckung nicht bzw. falsch getragen.

Hintergrund der Kontrollen war der Abschluss einer Sicherheitspartnerschaft unter dem Motto "Sicher im ÖPNV: Wir tragen Maske in Bus und Bahn", die in dieser Woche vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium, dem Niedersächsischen Innenministerium und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen unterzeichnet wurde. Ziel war es, niedersachsenweit durch verstärkte gemeinsame Kontrollen mit Kommunen und Verkehrsbetrieben die Menschen für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu sensibilisieren und die Zahl der Fahrgäste weiter zu verringern, die die Maskenpflicht nicht einhalten.

Im Bereich der Polizeidirektion Göttingen waren am Mittwoch 111 Beamtinnen und Beamte sowie 38 Kräfte von Kommunen und Verkehrsbetrieben im Einsatz. Kontrolliert wurden im Zeitraum von 6 bis 16 Uhr an Hauptbahnhöfen, Bushaltestellen der örtlichen Schulen sowie den zentralen Haltestellen in den Innenstädten insgesamt 5.547 Personen. 1.614 der kontrollierten Personen trugen die Maske entweder gar nicht oder falsch. 1.599 Menschen kamen der Aufforderung zum korrekten Tragen nach, bei 15 Personen mussten Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, da sie sich auch nach Gesprächen nicht einsichtig zeigten.

Im Rahmen der Kontrollen stellten die eingesetzten Kräfte weiterhin fest, dass an vielen Haltestellen klar erkennbare Abgrenzungen und Kennzeichnungen fehlen und erst häufig in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle eine Mund-Nasen-Bedeckung angelegt wird. Vielen war zudem nicht bekannt, dass es eine Tragepflicht im Bereich der Haltestellen gibt.

Die hohe Zahl der Verstöße sei erschreckend, sagt Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen, im Nachgang der Kontrollen und kündigt an, dass diese auch in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. "Abstand, Hygiene, Alltagsmaske - darauf kommt es in diesen Tagen besonders an, um die Pandemie bewältigen zu können. Und gerade das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein Akt des Selbstschutzes und der Solidarität", so Uwe Lührig weiter. "Das haben wir im Rahmen unserer Kontrollen deutlich gemacht und dort geahndet, wo diese Solidarität nicht gelebt wird."

Der Polizeipräsident weist zudem auf die aktuelle Rechtslage hin. Die Niedersächsische Corona-Verordnung regele klar, wo eine Maske im Öffentlichen Personennahverkehr zu tragen ist. Hier heißt es, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung alle Personen tragen müssen, die "als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen". Mund-Nasen-Bedeckungen sind also schon vor Betreten der Verkehrsmittel, an allen Bahnhöfen und Haltestellen Pflicht.

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