Polizei klärt auf: E-Scooter im Straßenverkehr

Polizei klärt auf: E-Scooter im Straßenverkehr

FULDA - Sie sind super bequem, werden immer beliebter und sind aus vielen Großstädten nicht mehr wegzudenken: Elektro-Scooter. Unklar ist allerdings oft: Wo darf ich die Roller fahren? Brauche ich einen Führerschein oder eine Versicherung? Und wo kann ich mich über bestehende Regeln informieren?

Seit über einem Jahr sind E-Scooter mittlerweile im Straßenverkehr zugelassen - die Regeln aber kennen die wenigsten. Dabei gibt es Einiges zu beachten: Den Gebrauch der Mietroller regelt die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Ob sich an die dort fest gehaltenen Regeln gehalten wird, kontrolliert die Polizei auch in Fulda und Umgebung. Ende August ist einer Streife des Regionalen Verkehrsdienstes ein Roller aufgefallen, der kein Versicherungskennzeichen hatte. Die 44-jährige Fahrerin des E-Scooters wurde deshalb angehalten und überprüft. Und dabei stellte sich heraus: Das Fahrzeug hatte weder Betriebserlaubnis noch Versicherungschutz. Die Frau zeigte sich überrascht und gab in der Vernehmung zu Protokoll, gar nicht gewusst zu haben, eine Versicherung und eine Erlaubnis zu brauchen, um den Roller benutzen zu dürfen. Der Händler hatte sie ihren Angaben zu Folge auch nicht informiert.

Roller benötigen Betriebserlaubnis und Versicherung

Aber tatsächlich: Eine Betriebserlaubnis samt Haftpflichtversicherung und Kennzeichen sind Pflicht. Bringt man das Kennzeichen nicht an, wird ein Bußgeld fällig. Fehlt die Versicherung komplett, verstößt man gegen das Pflichtversicherungsgesetz und muss die Konsequenzen tragen: Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Mindestalter und Führerschein

Aber welche Regeln gibt es neben Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz noch? Das Alter zum Beispiel: Die Fahrerin oder der Fahrer eines Elektrorollers muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht keinen Führerschein. Erst wenn das Fahrzeug beispielsweise schneller als 20 Kilometer je Stunde fährt, wird ein Führerschein der Klasse 3 oder B fällig. Betrunken zu fahren ist selbstverständlich keine gute Idee - es gelten die gleichen Grenzwerte, wie beim Fahren von Autos.

Größe und Gewicht

Auch die Größe und das Gewicht eines Rollers sind genau vorgeschrieben: Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, wie Segways und E-Scooter, müssen eine Haltestange von mindestens 70 Zentimeter haben; dürfen eine maximale Höhe von 140 Zentimeter, eine maximale Länge von 200 Zentimeter sowie eine maximale Breite von 70 Zentimeter haben. Das Gewicht ohne Fahrer darf maximal 55 Kilogramm betragen. Außerdem darf der Motor eine Nennleistung von höchstens 500 Watt haben und die Höchstgeschwindigkeit des Rollers darf bei nicht mehr als 20 Kilometer je Stunde liegen. Bremsen, Klingel und Beleuchtungsanlage sind Pflicht. Ein Helm dagegen muss nicht getragen werden, ist allerdings wünschenswert. Im letzten Jahr hat das Polizeipräsidium Osthessen zwei Unfälle mit E-Scootern aufgenommen - ein Helm kann hier im Zweifel Leben retten.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Der Tipp der Polizei: Jeder, der sich einen Roller kaufen will, sollte sich vorher genau informieren; wer schon einen besitzt, sollte noch einmal genau prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Hilfreiche Tipps und Informationen finden sie auch auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums: www.bmvi.de (Suchbegriff: E-Scooter)

Carsten Sippel, PHK - Regionaler Verkehrsdienst Fulda

Stefanie Burmeister, Pressestelle Polizeipräsidium Osthessen

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Osthessen
Zentrale Pressestelle
Telefonische Erreichbarkeit:
KHK Möller, PHK Müller, PHK Bug
0661 / 105-1099

E-Mail: Pressestelle.PPOH@Polizei.Hessen.de