Polizei setzt Bodycams in Wilhelmshaven und im Landkreis Friesland als zusätzliches Einsatzmittel ein (mit Fotos)

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Die Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland setzen ab sofort flächendeckend Körperkameras, sogenannte Bodycams, ein.

Nach umfangreichen Beschulungsmaßnahmen sind die ersten Geräte auf den Dienststellen verteilt worden und kommen nun zum Einsatz.

Vorausgegangen war eine landesweite Testphase des Landes Niedersachen, die vor rund drei Jahren startete und zu dem Ergebnis führte, dass Körperkameras grundsätzlich eine deeskalierende Wirkung haben. Seither werden landesweit Bodycams als zusätzliches Einsatzmittel eingeführt, so nun auch im Landkreis Friesland sowie in Wilhelmshaven.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aktiv angegriffen oder an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert werden", erklärt Markus Wallenhorst, Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Ab sofort werden Bodycams als zusätzliches Einsatzmittel zur Eigensicherung sowie zur objektiven Einsatzdokumentation und gegebenenfalls anschließenden Beweissicherung eingesetzt", erklärt Wallenhorst.

Die Bodycams werden von den Einsatzkräften an der Uniform getragen, dokumentieren polizeiliche Vorgehensweisen und sollen Beamtinnen und Beamte vor Übergriffen schützen.

Sollte es dennoch zu entsprechenden Überschreitungen kommen, können die Kamera- und auch Audioaufzeichnungen weiterhin als Beweismittel dienen.

Was bedeutet dies für die Praxis?

Die kameraführenden Beamtinnen und Beamten tragen grundsätzlich den Schriftzug "Videoaufzeichnung" an der Uniform, um die Erkennbarkeit des Einsatzes von Videotechnik für unbeteiligte Dritte sowie betroffene Personen zu gewährleisten.

Bevor das Gerät eingeschaltet wird, erhält der Betroffene den Hinweis, dass die Situation aufgezeichnet wird. Die Aktivierung der Aufzeichnung wird zusätzlich optisch signalisiert.

Alle Videoaufzeichnungen mittels Bodycam werden grundsätzlich für 28 Tage gesichert. Das Videomaterial wird automatisch gelöscht, sofern es nicht als Beweismittel zur Strafverfolgung und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dient.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz. Demnach kann die Polizei gemäß § 32 Abs. 4 NPOG unter bestimmten Bedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder von Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild- und Tonaufnahmen offen im öffentlichen Raum anfertigen.

"Neben dem Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Dritten vor Gewalttaten wird zusätzlich die polizeiliche Arbeit mit Hilfe der audiovisuellen Aufzeichnung größtmöglich transparent dargestellt", so Wallenhorst weiter.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
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