LK Diepholz, BAB A1: Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz

Am 04.09.2020 kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn gegen 16:15 Uhr ein Fahrzeug auf einem Parkplatz an der A1 zwischen dem Dreieck Stuhr und der Anschlussstelle Groß Ippener. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen alten VW Bulli mit niederländischen Kennzeichen, besetzt mit zwei männlichen Personen (35 u. 36 Jahre) aus Polen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug in den Niederlanden entwendet wurde. Zudem waren nicht für das Fahrzeug zugelassene Kennzeichen montiert. Die rechtmäßigen Kennzeichen zum Bulli befanden sich "im" Fahrzeug. Der Fahrzeugführer gab bei der Kontrolle an, am Tag zuvor Drogen konsumiert zu haben. Daraufhin wurde eine Blutprobe bei dem 35-jährigen Polen entnommen. Eine Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs besaß er nicht. Es wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Verden ordnete eine Sicherheitsleistung gegen den 35-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Einfluss von BTM an. Im Fahrzeug wurden geringe Mengen Betäubungsmittel und Schrot- sowie Kleinkalibermunition aufgefunden. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Die Eigentumsverhältnisse zur Munition, den Betäubungsmitteln sowie das nicht zum Fahrzeug gehörende Kennzeichen konnten im Rahmen der Kontrolle nicht geklärt werden. Ermittlungen über niederländische Behörden dauern an.

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