Ohne den erforderlichen Führerschein zu haben, ist eine 16-Jährige mit einem Motorroller unterwegs gewesen. Auf der Straße Zum Riddebrocks Busch hielten Polizeibeamte die Ahauserin gegen 07.25 Uhr an. Ihre Angabe, dass der Roller 45 km/h schnell fahren würde, bestätigte ein Rollenprüfstand. Die Mofa-Prüfbescheinigung reichte somit nicht aus, um das Kleinkraftrad fahren zu dürfen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
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