Stadtlohn – Trotz körperlicher Einschränkungen Auto gefahren

Leichte Verletzungen hat sich eine 70-Jährige am Montag in Stadtlohn zugezogen. Die Stadtlohnerin schob an der beampelten Kreuzung Mühlenstraße/Steinkamp/Timpenweide ihr Fahrrad über die Fußgängerfurt der Mühlenstraße. Ein 91-jähriger Autofahrer kam von der Straße Steinkamp und wollte nach rechts auf die Mühlenstraße abbiegen. Dabei übersah der Stadtlohner die Fußgängerin. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Autofahrer aufgrund einer Sehbeeinträchtigung kein Auto hätte fahren dürfen. Mit einer Führerscheinsicherstellung vor Ort war der Unfallverursacher nicht einverstanden, so dass ein Staatsanwalt die Beschlagnahme anordnete. Das damit verbundene Verbot der Weiterfahrt erläuterten die Polizeibeamten dem Stadtlohner. Als der Wagen schlussendlich auf ein Abschleppfahrzeug geladen werden sollte, setzte sich der 91-Jährige dennoch wieder hinter das Lenkrad und fuhr den Wagen selber. Neben der Unfallanzeige fertigen die Polizeibeamten nun zusätzlich eine Strafanzeige wegen gegen den Stadtlohner. Denn wenn ein Führerschein wie in diesem Fall beschlagnahmt wurde, erfüllt das Führen eines fahrerlaubnispflichten Kraftfahrzeugs automatisch den Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

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