(Renquishausen / TUT) Verhinderung einer Vollzugshandlung mit Beleidigung eines Vollzugsbeamten (09.09.2020)

Schwierigkeiten hatte ein behördlicher Vollzugsbeamter am Mittwochnachmittag gegen 14.00 Uhr beim Vollzug der zwangsweisen Abmeldung von zwei Kraftfahrzeugen, die er im Bereich des Wohnortes der Fahrzeughalterin im Ortsgebiet antraf. Die Entstempelung eines der beiden Pkw wurde dadurch verhindert, dass ein junger Mann nach der Eröffnung des behördlichen Beschlusses schnell zu diesem Fahrzeug lief und von dannen fuhr. Gleichwohl ließ es sich der Tatverdächtige nicht nehmen, dem Vollzugsbeamten vor der Wegfahrt noch einen Satz aus dem Schauspiel des "Götz von Berlichingen" von Johann Wolfgang von Goethe zu zitieren. Der Vollzugsbeamte erstattete nach der Entstempelung des zweiten Pkw der Betroffenen beim Polizeiposten Mühlheim an der Donau eine Strafanzeige wegen Beleidigung. Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem noch unbekannten Tatverdächtigen um den Ehemann der Fahrzeughalterin handelt.

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