(Landkreise KN, RW, TUT und VS) Polizeiliche Kontrollen zur Einhaltung der Maskentragepflicht nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (10.09.2020)

Wie in der der Pressemeldung des Polizeipräsidiums Konstanz vom 09.09.2020, 14.59 Uhr

(siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4702213)

angekündigt, führten Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Konstanz mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz am Donnerstag im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf den Bahnsteigen und in den Nahverkehrszügen des öffentlichen Personennahverkehrs in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis Kontrollen hinsichtlich der nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebenen Maskentragepflicht im öffentlichen Personenverkehr durch.

Die Überprüfung von mehreren tausend in diesem Zeitraum im öffentlichen Personennahverkehr reisenden Fahrgästen führte zur Feststellung von insgesamt 178 Personen, die sich nicht an die vorgeschriebene Maskentragepflicht hielten. Gegen insgesamt 115 Betroffene wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bußgeldanzeigen werden durch die Polizei bei der jeweils örtlich zuständigen Bußgeldbehörde vorgelegt. Laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Verstoß gegen die Maskentragepflicht mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 250 Euro bedroht.

Eine Vielzahl von Betroffenen machte bei den Kontrollen geltend, dass auf Bahnhöfen, Bahnsteigen, Bushaltestellen oder in Eisenbahnbetriebsfahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs nicht auf die Einhaltung der Maskentragepflicht hingewiesen werde. Hierzu wäre festzustellen, dass die Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs zu solchen Hinweisen nicht verpflichtet sind. Insofern handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Verkehrsverbünden, Bus- oder Bahnunternehmern.

Die Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und weitere Hinweise der Landesregierung zu der Pandemie sind im Internet auf der Seite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ eingestellt.

Das Polizeipräsidium Konstanz wird in den Monaten September und Oktober 2020, insbesondere nach dem Ende der Schulferien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr an weiteren Kontrolltagen überwachen.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
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