(UL) Rottenacker – „Schwarzangler“ festgestellt

Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass an den meisten Gewässer die Fischerei nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt ist. Regelmäßig sind diese an Privatpersonen oder Vereine verpachtet. Am Samstagvormittag machte ein Vereinsmitglied eine Beobachtung am Landschaftssee "Heppenäcker". Ein ihm unbekannter Jugendlicher hatte seine Angel ausgeworfen. Er sprach ihn darauf an, worauf der Junge wieder einpackte und zu seiner Familie am benachbarten Badesee ging. Da durch den Berechtigten Strafantrag gestellt wurde, wurden die Personalien des 15-Jährigen aus dem Landkreis Göppingen erhoben und eine Strafanzeige gefertigt.

++++++++++++++++++++ 1665173

Polizeiführer vom Dienst (WE) Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/