Unter dem Einfluss von Drogen hat eine 33-Jährige in der Nacht zum Mittwoch ihren Wagen durch Bocholt gesteuert. Polizeibeamte hatten die Autofahrerin kontrolliert, als sie die Straße "Im Königsesch" befuhr. Dabei ergaben sich Anzeichen dafür, dass die Frau Drogen konsumiert hatte. Sie gestand dies ein. Die Beamten fertigten eine Anzeige und untersagten die Weiterfahrt. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin: Wer im Drogenrausch Auto fährt, gefährdet sich und andere. Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen treten schon nach dem Konsum geringer Mengen auf - damit steigt die Gefahr eines Unfalls. Viele Konsumenten sind sich zudem nicht darüber im Klaren, wie lange es dauern kann, bis ihr Körper das Rauschgift abgebaut hat. Das Autofahren unter Einfluss illegaler Drogen zieht auch rechtliche Folgen nach sich: Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann. Hinzu kommen zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei". Begeht der berauschte Autofahrer einen Fahrfehler, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht einen Unfall, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen vor.
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