Pressemitteilung der Wiesbadener Kriminalpolizei: Einbruchsserie aufgeklärt – Polizeibekannter Mehrfach- und Intensivtäter in Untersuchungshaft

Mainz-Kostheim, Juli bis September 2020

(ho)Werkzeuge, Fahrräder, Gartengeräte und technisches Gerät - auf solche Gegenstände hatte es ein Einbrecher im Verlauf dieses Sommers bei diversen Einbrüchen in Gartenhütten Kellerräume, aber auch in geparkten Fahrzeugen abgesehen. Dringend verdächtig für die Taten verantwortlich zu sein, ist ein 40-jähriger Mann, für den das Amtsgericht Wiesbaden mittlerweile die Untersuchungshaft angeordnet hat.

Aufmerksame Zeugen hatten bereits im Juli dieses Jahres an unterschiedlichen Stellen im Bereich von Mainz-Kostheim eine verdächtige Person beobachtet, die verschiedene Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrräder und Hochdruckreiniger in Gebüschen versteckte. Als Polizeibeamte die Mitteilungen überprüften, fanden sie an den beschriebenen Stellen nicht nur diverses Diebesgut, sondern auf aufgrund verlorener persönlicher Dokumente auch einen ersten Hinweis auf den in Frage kommenden Täter.

In der folgenden Zeit kam es zu weiteren Einbrüchen, die von der Kriminalpolizei intensiv verglichen und spurentechnisch ausgewertet wurden, um so weitere Hinweise auf eine mögliche Täterschaft des 40-Jährigen zu gewinnen. Die Arbeit sollte sich auszahlen, denn dadurch konnten dem Tatverdächtigen mittlerweile 14 Eigentumsdelikte zur Last gelegt werden. Bei neun weiteren dauern die Ermittlungen noch an. Der vorerst letzte Akt bis zur Inhaftierung des Mannes spielte sich schließlich am 03.09.2020 ab. Gegen 17.00 Uhr wurde der 40-Jährige mit einem Fahrrad von einer Polizeistreife angetroffen und dabei festgestellt, dass der Mann diverses Diebesgut bei sich hatte, welches unmittelbar zuvor begangenen Delikten zugeordnet werden konnte. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler weiteres Diebesgut, welches zusätzliche Hinweise auf die Begehung der Tatserie lieferte. Was folgte war intensive kriminalpolizeiliche Arbeit, nämlich die sichergestellten Gegenstände auch konkreten Tatorten zuzuordnen. Nach der Festnahme des Tatverdächtigen wurde der Mann einem Haftrichter vorgeführt, der für ihn die Untersuchungshaft anordnete.

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