Polizei überführt betrügerische Handwerker


17.09.2020, PP Oberfranken
Polizei überführt betrügerische Handwerker
STADTSTEINACH, LKR. KULMBACH. Stadtsteinacher Polizeibeamte beendeten am Mittwochnachmittag die „Arbeiten“ von drei osteuropäischen Dachdeckern. Aufgrund der unsachgemäßen Behandlung von Asbestwellplatten waren die Handwerker aufgefallen.

Die Handwerker boten einem 73-jährigen Stadtsteinacher an, zwei Garagendächer für einen niedrigen, dreistelligen Eurobetrag zu sanieren. Der Mann ging auf das günstige Angebot ein. Einer Streife der Polizeiinspektion Stadtsteinach fiel die unsachgemäße Arbeit der drei Osteuropäer auf. Beim Abmontieren der Asbestplatten trugen die Männer weder Schutzkleidung noch wurden entsprechende Lagermöglichkeiten vorgehalten, um die Platten ordnungsgemäß zu entsorgen.Bei der Kontrolle stellen die Beamten dann schnell fest, dass es sich bei den Männern um polizeibekannte Betrüger handelt. Bei dem ausgehandelten Preis wäre es für den 73-Jährigen erfahrungsgemäß nicht geblieben. Im Laufe der Arbeiten hatten die Täter ihre Forderungen in vergangenen Fällen jeweils drastisch erhöht. Gegen die Männer ermittelt bereits die Kriminalpolizei Nürnberg. Die Stadtsteinacher Polizisten beendeten die Arbeiten an den Garagen, nahmen die drei Männer vorläufig fest und informierten die Nürnberger Kollegen. Den Handwerkern werden neben der versuchten Betrugshandlung weitere Gesetzesverstöße vorgeworfen, unter anderem nach dem Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung.
In diesen Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, bei Haustürgeschäften folgende Punkte zu beachten: Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Handwerkerleistungen sind meist nur minderwertig oder werden nicht abgeschlossen. Lassen Sie unaufgefordert kommende „Handwerker“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung. Seien Sie bei Angeboten an der Haustür stets skeptisch. Rufen Sie bei einer ortsansässigen Firma an. Schildern und vergleichen Sie das Angebot. Lassen Sie sich durch forsches Auftreten nicht unter Druck setzen. Beauftragen Sie diese Personen mit Schwarzarbeit, machen Sie sich unter Umständen selbst strafbar. Wenden Sie sich im Zweifel an ihre örtliche Polizeiinspektion oder rufen Sie im Notfall die 110. Melden Sie ähnliche Vorfälle oder verdächtige Wahrnehmungen.