#PassAuf! – Polizei stellt 157 Verkehrsverstöße fest

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(mh) Die Schwerpunktkontrollen der vergangenen Woche standen im Zeichen der Ablenkung. Die Kreispolizeibehörde Paderborn war am landesweiten Kontrolltag Roadpol Safety Days zur Bekämpfung von Ablenkung im Straßenverkehr beteiligt und hat zusätzlich zum Donnerstag am Mittwoch einen weiteren Kontrolltag zu dem Thema durchgeführt. Insgesamt stellten die Polizistinnen und Polizisten an beiden Tagen im gesamten Kreisgebiet 157 Verkehrsverstöße fest.

64 dieser Verstöße hatten direkt mit dem Thema Ablenkung zu tun. 54 Mal waren Autofahrer durch ein elektronisches Gerät vom Straßenverkehr abgelenkt, zehmal Radfahrende. Darüber hinaus hat die Polizei bei den Kontrollen stets auch das generelle Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Blick. 23 Autofahrer erhielten ein Verwarngeld, weil der Sicherheitsgurt nicht angelegt war. 14 Fahrer waren zu schnell unterwegs, drei überquerten eine Straße trotz roter Ampel. Viermal mussten die Beamtinnen und Beamten wegen Verstoßes gegen die Ladungssicherheit bei LKW und Kurierbullis einschreiten. 19 Verwarngelder sprach die Polizei unter anderem wegen mangelnder Reifen, technischer Mängel am Fahrzeug, Überholen trotz Verbots sowie Parkverstößen aus.

Eine 26-Jährige aus Bad Wünnenberg erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sie war auf einem E-Scooter ohne Versicherungszeichen unterwegs. Das Elektrofahrzeug war nicht haftpflichtversichert.

Auch über das Thema Ablenkung hinausgehende weitere Verstöße von Radfahrenden fielen den Polizistinnen und Polizisten während des zweitägigen Kontrollen zusätzlich auf. 26 fuhren unter anderem in die falsche Richtung, ein Radfahrer in Paderborn erhielt ein Verwarngeld wegen defekter Beleuchtung.

Zwei Kradfahrer der Paderborner Direktion Verkehr waren darüber hinaus im Rahmen eines Polizeieinsatzes des Polizeipräsidiums Bielefeld auf der A33 im Einsatz. Diese musste wegen einer Unfallflucht in Fahrtrichtung Brilon am Donnerstavormittag kurzzeitig gesperrt werden, wodurch sich ein Stau bildete. Die Kradfahrer stellten dabei fest, dass im zweispurigen Bereich der Autobahn durch LKWs keine Rettungsgasse gebildet worden war.

Besonders ein 50-jähriger portugiesischer sowie ein 56-jähriger polnischer LKW-Fahrer ignorierten die Anweisungen der Polizei. Sie wurden im weiteren Verlauf von der Autobahn gelotst und kontrolliert. Beide müssen nun mit einem Bußgeld von 200 Euro wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse sowie zwei Punkten rechnen. Einsatzfahrzeuge wurden durch das Verhalten nicht behindert.

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