Gegen 17 Uhr war ein Radfahrer in der Auwiesenstraße unterwegs. An der Einmündung wollte er nach links in die Rindenmooser Straße abbiegen. Der Mann war ziemlich zügig unterwegs und fuhr auf der Gegenspur. Von rechts kam ein Streifenwagen. Der hatte Vorfahrt und bog in die Auwiesenstraße ab. Der 40-Jährige sah den Pkw zu spät. Der Zweiradfahrer bremste noch, konnte einen Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern. Er stürzte und verletzte sich leicht. Eine ärztliche Behandlung benötigte der Mann aber nicht. Den Gesamtsachschaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf ungefähr 2.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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