Wie bereits berichtet, kam es gestern Mittag zu einer Bedrohungslage in einem Mehrparteienhaus in der Paul-Hug-Straße in Wilhelmshaven. Siehe Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4709932 Ein 40-jähriger Mann hatte sich alleine in seiner Wohnung zurückgezogen, der zuvor konkrete Gewaltandrohungen und Widerstand gegenüber Polizeibeamten bei der Vollstreckung eines Haftbefehls angekündigt hatte. Die Person sollte zudem bewaffnet sein. Durch die Hinzuziehung von Spezialeinsatzkräften konnte die Person dann am Nachmittag unverletzt in der Wohnung festgenommen und dem polizeilichen Gewahrsam zugeführt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde durch das Amtsgericht Oldenburg ein Durchsuchungsbeschluss der Wohnung erlassen, bei der die Einsatzkräfte eine Machete und eine Axt beschlagnahmten. Durch Beamte des Zentralen Kriminaldienstes erfolgten auf der Dienststelle weitere polizeiliche Maßnahmen, so dass der 40-Jährige vernommen und erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte mangels Haftgründen keinen Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls, so dass der Mann nach Zahlung des Geldbetrages, die zur Befreiung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe führte, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurde. Die Ermittlungen hinsichtlich der eingeleiteten Verfahren wegen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dauern an.
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