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Sinn und Herborn: Arbeitsbühne gefährdet / Auspuff lärmt
Am Dienstag (15.09.2020) vergangener Woche bewiesen Mitarbeiter des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill ihr Gespür für verkehrswidriges Verhalten. Sie schritten bei dem Betrieb eines Hubsteigers ein und zogen einen überlauten BMW aus dem Verkehr.
Auf einer Streifenfahrt durch Sinn fiel ihnen ein Lkw mit Arbeitsbühne, ein sogenannter Hubsteiger, auf dem Parkstreifen der Herborner Straße ins Auge. Zwar war das Gefährt auf dem Seitenstreifen geparkt, allerdings ragte der Ausleger während der Malerarbeiten an einer Fassade bis in den Fahrbahnbereich hinein. Zudem waren an dem Fahrzeug rote Händlerkennzeichen angebracht, die ausschließlich zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benutzt werden dürfen. Somit bestand keine ordentliche Zulassung für das Gefährt. Die Polizisten stoppten die gefährlichen Arbeiten und stellten die Kennzeichen sicher. Auf den Handwerker kommt ein Bußgeld von 75 Euro zu. Den in Haiger lebenden Besitzer des Fahrzeuges erwarten ein 75 Euro-Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Noch während der Kontrolle in der Herborner Straße, fuhr ein dunkler BMW an den Ordnungshütern vorbei. Obwohl es sich um ein Dieselfahrzeug handelte, produzierte die Auspuffanlage einen hierfür außerordentlichen Sound. Wenig später suchten die Polizisten den Halter des Fahrzeugs in Herborn auf und nahmen den BMW technisch unter die Lupe. Hierbei entdeckten die Ordnungshüter ein am Heck des Fahrzeugs montiertes Soundmodul. Neben dem eigentlichen Endtopf des Fahrzeugs sorgte ein Lautsprecher für die entsprechende Rennwagenakustik. Das elektronische "Spielzeug" mischt je nach Drehzahl des Motors ein Auspuffgeräusch hinzu. Über eine App kann der Fahrer mit seinem Handy per Bluetooth-Verbindung das Soundmodul steuern. Eine Schallpegelmessung vor Ort ergab anstelle der erlaubten 77 dB, einen Wert von 87 dB. Damit war die Betriebserlaubnis des BMW erloschen. Die Polizisten schraubten vor Ort die Kennzeichen ab und stellten sie sicher. Für den zukünftigen ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs muss die Anlage ausgebaut und ein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden. Zudem werden für den Halter ein Bußgeld von 135 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Guido Rehr, Pressesprecher
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