Ahaus – Prüfbescheinigung reicht nicht

Ohne Führerschein war am Montag ein 45-Jähriger in Ahaus auf dem Hessenweg unterwegs. Der Motorrollerfahrer konnte bei der Kontrolle am späten Nachmittag keinen Führerschein vorweisen. Eine Mofa-Prüfbescheinigung besitze er, habe diese aber nicht dabei, gab der Gronauer an. Die durch einen Rollenprüfstand ermittelte Höchstgeschwindigkeit des Rollers ergab, dass eine Prüfbescheinigung ohnehin nicht gereicht hätte. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.

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