Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen hat für die Polizei und die Stadtverwaltung oberste Priorität. Daher kontrollierten beide Behörden mit den Ordnungspartnern Zoll, Finanzamt und Steuerfahndung am gestrigen Donnerstag, 24. September 2020, in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr, erneut fünf Gewerbeobjekte im gesamten Stadtgebiet. Im Fokus stand wiederum die Bekämpfung der Clan-Kriminalität. Nach den Kontrollen ziehen die Ordnungspartner folgende Bilanz: Die Kontrollkräfte schrieben eine Strafanzeige wegen Leistungsbetruges, leiteten acht Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben sieben Verwarnungsgeldern. In drei Fällen müssen sich die Betreiber der kontrollierten Objekte nach Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung verantworten. Ein Betrieb wurde wegen fehlender Genehmigung bis auf weiteres geschlossen und versiegelt. In einem weiteren wies die Küche Hygienemängel auf. Auch hier wurde der Betrieb untersagt. Zudem ergab die Kassennachschau des Finanzamts in drei Fällen Unregelmäßigkeiten. Hier schließen sich noch weitere Prüfungen an. Der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt begleitete die Kontrollen und ahndete während des Einsatzes 14 Parkverstöße im Umfeld der Kontrollobjekte.
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