Am 27.09.2020 gegen 10:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in der Ortslage Frauenstein einen Transporter Mercedes Sprinter mit moldauischer Zulassung nach der Einreise aus Tschechien.
Im Fahrzeug stellten die Beamten neben dem 40-jährigen bulgarischen Fahrer, fünf moldawische Staatsangehörige (im Alter von 28-36 Jahren), fest. Sie wiesen sich mit ihren gültigen Reisepässen aus.
Bei der Einreisebefragung machten die Personen zunächst unglaubwürdige Angaben zu Reiseziel und -zweck, dazu fehlten ihnen die notwendigen finanziellen Mittel. Bei der weiteren Vernehmung gaben sie an, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu wollen. Ein dafür notwendiges Visum konnten alle Personen jedoch nicht vorweisen.
Gegen die fünf Moldauer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise/unerlaubten Aufenthalt eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie am 28.09.2020 in die tschechische Republik zurückgeschoben.
In Reitzenhain kontrollierten Beamte der Bundespolizei am 28.09.2020 gegen 00:15 Uhr einen PKW Opel Astra mit deutschem Kennzeichen. Als Insassen stellten die Beamten drei serbische Staatsangehörige (40, 47 und 13 Jahre) fest. Alle Personen wiesen sich mit gültigen Reisepässen aus.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten jedoch fest, dass der 40-jährige Fahrer bereits am 15.09.2019 ins Schengengebiet einreiste. Er hat die zulässige visafreie Aufenthaltsdauer somit um 290 Tage überschritten. Seine 47-jährige Begleiterin hat die zulässige Aufenthaltsdauer sogar um 760 Tage überschritten, da sie bereits am 02.06.2018 ins Schengengebiet einreiste. Einen Aufenthaltstitel oder Visum konnten beide nicht vorweisen. Sie halten sich somit unerlaubt im Schengengebiet auf.
Des Weiteren stellte sich heraus, dass der 40-jährige Serbe keinen Führerschein vorweisen konnte. Ein Atemalkohol- und Drogentest verlief zudem positiv. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen fanden die Beamten einen totalgefälschten serbischen Führerschein auf.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und Erstattung der Strafanzeigen u.a. wegen unerlaubten Aufenthalt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, sollen die Personen am heutigen Tag in die tschechische Republik zurückgeschoben werden.
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