Mit zwei unterschiedlichen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren darf jetzt ein 36-jähriger Fahrerlehrer rechnen, den die Gelsenkirchener Polizei am Donnerstagmittag, 1. Oktober 2020, auf der Overwegstraße Ecke Wittekindstraße stoppte. Gegen 12.20 Uhr wurde der Fahrschulwagen aus Essen dort angehalten. Der 36-Jährige, der sich auf dem Beifahrersitz befand, trug keinen Mund- und Nasenschutz. Am Steuer saß ein 17-Jähriger, der von seinem Fahrlehrer auf die in kürze anstehende Fahrprüfung vorbereitet werden sollte. Bei Begutachtung des Autos stellten die Polizisten fest, dass die Windschutzscheibe etwa esstellergroß spinnenförmig gerissen war. Die Beamten untersagten den weiteren Schulungsbetrieb.
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