Am Mittwoch fand im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm die zweite Schwerpunktkontrolle statt, bei der die Polizei das Einhalten der Vorschriften der Corona-Verordnungen in der Region überprüfte. Ein besonderes Augenmerk hatten die Polizisten dabei auf das Einhalten des Mindestabstandes und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr. Nachdem die Beamten des Polizeipräsidiums Ulm in der vergangenen Woche das Einhalten der Vorschriften der Corona-Verordnung schwerpunktmäßig in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis im Blick hatten, überprüften sie diesen Mittwoch das Einhalten des Mindestabstandes und Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Landkreisen Biberach und Heidenheim. Dabei ging es den Beamten nicht darum, Verstöße zu sanktionieren. In erster Linie war es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie ging mit Augenmaß vor sorgte und gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten wurden. Wer sich aber auch von der Polizei nicht überzeugen ließ und die Regeln weiterhin missachtete, musste mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.
Hauptsächlich auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen überprüften die Polizisten, ob die Fahrgäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstände eingehalten werden. Denn die ist nicht nur in den Fahrzeugen, sondern schon auf den Bahnsteigen und Bushaltestellen vorgeschrieben. Durch das Tragen der Masken kann laut Fachleuten des Robert-Koch-Instituts die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden, was wiederum zu einer Eindämmung der Pandemie beiträgt.
(BC) Im Landkreis Biberach kontrollierten die Beamten fast 100 Personen, davon etwa 600 in Biberach, 150 in Laupheim und 250 in Riedlingen. In Biberach wies die Polizei etwa 300 Personen darauf hin, dass sie ihre Mund-Nasen-Bedeckung nicht vorschriftsmäßig trugen, in Laupheim waren es fast 50, in Riedlingen ungefähr 100. Bis auf drei Biberacher und drei in Riedlingen kontrollierte Personen zogen alle ihre Mund-Nasen-Bedeckung nach dem Hinweis der Polizei über die Nase. Auf die sechs Personen, die sich nicht belehren ließen kommen nun Anzeigen zu. Auf einen 25-Jährigen kommt eine weitere Anzeige zu: Nachdem er in Bad Buchau von den Polizisten darauf hingewiesen wurde, dass er seine Mund-Nasen-Bedeckung nicht vorschriftsmäßig getragen hatte, beleidigte er die Beamten.
(HDH) Im Landkreis Heidenheim kontrollierte die Polizei zwischen 13 und 19 Uhr etwa 1400 Personen. Fast 500 Bürgerinnen und Bürger wurden von der Polizei angehalten, ihre Mund-Nasen-Bedeckung vorschriftsmäßig zu tragen. Einer kam diesem Hinweis nicht nach. Ihn erwartet nun ein Bußgeld.
Insgesamt stellte die Polizei eine positive Resonanz fest: Sie begrüßten und befürworteten die Kontrollen
Die Polizei wird in der nächsten Zeit die Kontrollen fortsetzen, daneben aber auch weiterhin auf eine breite Prävention und Information, etwa durch Gespräche mit den Menschen, setzen. Zusammen mit ihren Partnern werde die Polizei ihren Teil dazu beitragen, für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Region zu sorgen.
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Claudia Kappeler Tel. 0731/188-1111 E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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