Im Rahmen der am Mittwoch, 30.09.2020, durchgeführten Schulwegüberwachung vor der Grundschule Stadtmitte stellten die Beamten einen Pkw fest, der in der Störtebecker Straße unterwegs war und später im dortigen Halteverbot parkte. Der kontrollierende Beamte bat im Rahmen seiner Kontrolle die Fahrzeugführerin um die Herausgabe ihres Führerscheins, die daraufhin erklärte, dass sie diesen nicht dabeihätte. Eine anschließende Überprüfung ergab, dass sich die 19-Jährige bereits seit ca. einem Jahr in Deutschland aufhalten würde. Ihre Fahrerlaubnis hatte sie im Ausland erworben und beinhaltet kein eigenständiges Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen, ein internationaler Führerschein ist lediglich eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis. Der Beamte untersagte der 19-Jährigen die Weiterfahrt und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
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