Fahren ohne Fahrerlaubnis in Wilhelmshaven – im Ausland erhaltene Fahrerlaubnis hatte in Deutschland keine Gültigkeit

Im Rahmen der am Mittwoch, 30.09.2020, durchgeführten 
Schulwegüberwachung vor der Grundschule Stadtmitte stellten die 
Beamten einen Pkw fest, der in der Störtebecker Straße unterwegs war 
und später im dortigen Halteverbot parkte.
Der kontrollierende Beamte bat im Rahmen seiner Kontrolle die 
Fahrzeugführerin um die Herausgabe ihres Führerscheins, die daraufhin
erklärte, dass sie diesen nicht dabeihätte.
Eine anschließende Überprüfung ergab, dass sich die 19-Jährige 
bereits seit ca. einem Jahr in Deutschland aufhalten würde.
Ihre Fahrerlaubnis hatte sie im Ausland erworben und beinhaltet kein 
eigenständiges Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen, ein 
internationaler Führerschein ist lediglich eine Übersetzung der 
ausländischen Fahrerlaubnis.
Der Beamte untersagte der 19-Jährigen die Weiterfahrt und leitete ein
Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. 

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