Am 3. Oktober 2020 war ein 30-jähriger Pole mit einem Gespann auf der Autobahn 4 in Richtung Görlitz unterwegs. Bundespolizisten kontrollierten den Mann um 00:45 Uhr auf dem Rastplatz Oberlausitz. An dem Fiat Ducato des Polen hing ein Anhänger dessen Versicherungsschutz seit dem 30. September erloschen war. Dem ermittelten Halter des erst käuflich erworbenen Anhängers war es möglich, den offenen Versicherungsbeitrag sofort zu zahlen und einen Nachweis über den gültigen Versicherungsschutz vorzuweisen. Der Fahrer des nun voll versicherten Gespanns durfte die Fahrt fortsetzen. Er muss dennoch mit einer Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
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