Bocholt – Durch Handynutzung auf sich aufmerksam gemacht

Weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon verbotenerweise nutzte, wurde ein 53 Jahre alter Autofahrer aus Bocholt durch die Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete Strafverfahren gegen den 53-Jährigen und die Fahrzeughalterin ein.

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