Am Montagnachmittag, 05.10.2020, meldete sich ein aufmerksamer Zeuge um kurz vor fünf bei der Polizei und teilt den Beamten mit, dass im Innenhafen auf einem dortigen Kleingartengelände eine Reichskriegsflagge gehisst sein soll. Die vor Ort eintreffende Funkstreifenwagenbesatzung konnte diese Meldung bestätigen, so dass der Besitzer des Kleingartens ermittelt worden ist, um ihm die Einleitung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bekannt zu geben. In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland auf den seit dem 01. Oktober 2020 in Niedersachsen in Kraft getretenen Erlass über das Schwenken und damit Verwenden von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit hin. Seit Anfang des Monats stellt das Verwendung dieser Flaggen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit dar. Da die Reichskriegsflagge weiterhin ein Symbol nationalistischer Anschauung bzw. ein Symbol von Ausländerfeindlichkeit darstellt, besteht eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, so dass die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Hinweis auf § 118 Abs. 1 OWiG) eingeleitet haben. Bei Zuwiderhandlungen gegen den Erlass droht den Verantwortlichen ein Bußgeld von bis zu 1.000 EURO.
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