Eine Mofaprüfbescheinigung als Erlaubnis reichte einer 16-Jährigen nicht, als sie am Dienstagmorgen mit ihrem Roller in Ahaus unterwegs war. Das als Mofa zugelassene Fahrzeug war durch technische Veränderungen zum Leichtkraftrad und damit führerscheinpflichtig geworden. Eine Überprüfung auf einem Rollenprüfstand ergab eine mögliche Höchstgeschwindigkeit jenseits von 60 km/h. Die Beamten leiteten gegen die Ahauserin ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.
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