(GP) Landkreis Göppingen – Polizei kontrolliert Corona-Regeln

Am Donnerstag fand im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm die dritte Schwerpunktkontrolle statt, bei der die Polizei das Einhalten der Vorschriften der Corona-Verordnung in der Region überprüfte. Ein besonderes Augenmerk hatten die Polizisten dabei auf das Einhalten des Mindestabstandes und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr. Nachdem die Beamten des Polizeipräsidiums Ulm in den vergangenen Wochen das Einhalten der Vorschriften der Corona-Verordnung schwerpunktmäßig in den Landkreisen Biberach, Heidenheim, dem Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm im Blick hatten, überprüften sie am Donnerstag das Einhalten des Mindestabstandes und Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Landkreis Göppingen. Dabei ging es den Beamten nicht darum, Verstöße zu sanktionieren. In erster Linie war es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie ging mit Augenmaß vor und sorgte gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten wurden. Wer sich aber auch von der Polizei nicht überzeugen ließ und die Regeln weiterhin missachtete, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Hauptsächlich auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen überprüften die Polizisten, ob die Fahrgäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstände eingehalten wurden. Denn die ist nicht nur in den Fahrzeugen, sondern schon auf den Bahnsteigen und Bushaltestellen vorgeschrieben. Durch das Tragen der Masken kann laut Fachleuten des Robert-Koch-Instituts die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden, was wiederum zu einer Eindämmung der Pandemie beiträgt.

Zwischen 12 und 20 Uhr überprüften die Beamten in den Bereichen Göppingen, Geislingen, Uhingen und Eislingen etwa 5000 Personen. Etwas mehr als 2000 Bürgerinnen und Bürger mussten darauf hingewiesen werden, dass sie ihre Mund-Nasen-Bedeckung entweder gar nicht oder nicht vorschriftsmäßig trugen. Sieben von ihnen zeigten sich uneinsichtig und zogen die Mund-Nasen-Bedeckung trotz des Hinweises der Polizei nicht über die Nase. Auf sie kommen nun Anzeigen zu. Eine weitere Anzeige erwartet nun einen 39-Jährigen. Er trug keine Mund-Nasen-Bedeckung und zeigte den Polizisten ein Attest über die Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Die Beamten wurden stutzig und überprüften das Dokument. Dabei stellte sich heraus, dass es gefälscht war.

Die Polizei wird in der nächsten Zeit die Kontrollen fortsetzen, daneben aber auch weiterhin auf eine breite Prävention und Information, etwa durch Gespräch mit den Menschen, setzen. Zusammen mit ihren Partnern wird die Polizei ihren Teil dazu beitragen, für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Region zu sorgen.

Claudia Kappeler Tel. 0731/188-1111 E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

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