Beauftragter für die Landespolizei und künftige Zuordnung des SEK zum Landesbereitschaftspolizeiamt/Kabinett stimmt Gesetzentwurf zu

Das Kabinett hat heute dem Gesetzentwurf des Innenministeriums zugestimmt, wonach die Aufgabe des Beauftragten für die Landespolizei dem Bürgerbeauftragten zugeordnet werden soll. Um dafür die gesetzliche Grundlage zu schaffen, muss das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz geändert werden. Dies geschieht im Zuge der anstehenden Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes.

Es gibt für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bereits verschiedene Stellen, die z.B. für Beschwerden als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Mit dem Beauftragten für die Landespolizei wird dieses Angebot erweitert. Es dient der Kontrolle, aber auch dem Schutz der Beamtinnen und Beamten.

Im Zusammenhang mit dem Bericht einer unabhängigen Experten-Kommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern ist entschieden worden, das LKA in das Landesbereitschaftspolizeiamt (LBPA) zu verlagern. Die neue Zuordnung des SEK bringt Veränderungen in der Aufbauorganisation sowohl des LKA als auch des LBPA mit sich. Dazu muss u.a. das Polizeiorganisationsgesetz geändert werden. Hierfür hat das Innenministerium mit der heutigen Kabinettsvorlage ebenso die Weichen gestellt.

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