Winterreifen-Wechsel

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Die Kreispolizeibehörde Euskirchen lässt sich nicht witterungsbedingt aufhalten, um ihren Bürgern im jederzeit helfen zu können

Daher wechselt nun auch die Polizei auf Winterreifen.

Denn jetzt wird es Zeit. Wer bei glatten Straßen und Schnee ohne Winterreifen unterwegs ist, verstößt gegen die (situative) Winterreifenpflicht.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert diese Wetterverhältnisse so: "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die ... den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen" (§ 2 Absatz 3a STVO).

Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch eine Strafe. Das Bußgeld liegt bei mindestens 60 Euro plus einem Punkt in Flensburg.

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