Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 31-jährigen algerischen Staatsangehörigen erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, am 15.07.2020 und am 13.10.2020 einen versuchten Diebstahl begangen zu haben.
Der Beschuldigte soll am 15.07.2020 gegen 3.00 Uhr in der Häuselgasse in einen unverschlossenen VW Transporter eingestiegen sein und den Innenraum nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht haben.
Am 13.10.2020 gegen 3.44 Uhr soll der Beschuldigte in der Alstater Straße in einen unverschlossenen Hyundai eingestiegen sein und diesen nach Wertgegenständen durchsucht haben, um solche zu entwenden. Dabei wurde der Tatverdächtige von einer Zeugin bemerkt, die sofort die Polizei verständigte. Im Rahmen der Fahndung wurde der 31-Jährige noch in Tatortnähe in der Schäfergasse von einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Süd erkannt und festgenommen.
In beiden Fällen wurde kein Diebesgut erlangt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde gegen den 31-jährigen Tatverdächtigen, der darüber hinaus noch des Besitzes von Betäubungsmitteln dringend verdächtig ist, Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde nach der Vorführung bei der Haft- und Ermittlungsrichterin und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Süd dauern an.
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