BSH und Bundespolizei führen Nationale Maritime Sicherheitsübung RACOON 2020 durch

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)und die Bundespolizei (BPOL) üben gemeinsam vom 19. bis 21. Oktober 2020 in der Lübecker Bucht den Einsatz in maritimen Gefahrenlagen. Trainiert wird auf der NILS HOLGERSSON, einem RoPax-Fährschiff. Die Bundespolizei beteiligt sich mit der GSG 9, der Bundespolizei See und dem Flugdienst an der Übung.

Ziel der jährlich stattfindenden gemeinsamen Übungen von BPOL und BSH ist es, das Zusammenspiel in einer lebensbedrohlichen Einsatzlage unter realistischen Bedingungen zu trainieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die Lübecker Bucht eignet sich für die Übung durch ihre geographische Lage. Darüber hinaus führt der gewählte Einsatzort nicht zu Behinderungen des Seeverkehrs. Die Übungen finden in jährlicher Folge mit wechselnden Szenarien statt.

Die Grundlage für diese einzigartige behördenübergreifende Übung ist ein internationales Abkommen, der "Internationale Code für die Gefahrenabwehr an Bord von Schiffen und in Hafenanlagen - ISPS-Code". Der nach dem 11. September 2001 in Kraft gesetzte ISPS-Code regelt den Zugang zu Schiffen und Hafenanlagen und soll verhindern, dass diese zum Ziel von Terroristen oder durch Terroristen zur Waffe werden.

Als maritimer Bundesoberbehörde obliegt dem BSH die Umsetzung dieser Vorgaben. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der BPOL und dem BSH von 2016 bildet die Grundlage für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit praktischen Übungen zur maritimen Gefahrenabwehr.

Im Rahmen des ISPS-Codes arbeitet jede Reederei einen individuellen Gefahrenabwehrplan für jedes Schiff in der internationalen Fahrt beziehungsweise für alle Fahrgastschiffe aus, der die spezifischen baulichen und personellen Gegebenheiten des Schiffes berücksichtigt und individuelle Abwehrmaßnahmen festlegt. Die Besatzungen setzen die Auflagen zur Gefahrenabwehr unter Leitung des Beauftragten für die Gefahrenabwehr an Bord um. Das BSH-Sachgebiet "Abwehr äußerer Gefahren auf See" prüft und genehmigt unter der Leitung der Juristin Dr.Liliane Rossbach die Pläne für deutschflaggige Schiffe und kontrolliert die Umsetzung auch auf fremdflaggigen Fahrzeugen in Deutschland.

Die Einbindung der Besatzungen der betroffenen Schiffe ist immer ein integraler Bestandteil der Übungen, da diese im Ernstfall sowohl Betroffene als auch die ersten Kontaktpunkte für behördliche Sicherheitskräfte sind. Um diese zivil / polizeiliche Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern, organisiert das BSH als zentrale zivil-maritime Behörde diese Übungen. Das BSH koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Seit fünf Jahren leistet das BSH damit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheitsvorsorge an Bord von deutschen Schiffen und in Hafenanlagen.

"Das BSH verfügt über das Fachwissen, die Erfahrung, die Kontakte und die finanziellen Mittel, um als Schnittstelle zwischen Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern und der maritimen Wirtschaft zu agieren und die Umsetzung der maritimen Sicherheit in Deutschland im Wirkverbund mit der Bundespolizei See voranzutreiben. Mit der Umsetzung des ISPS-Codes denkt und agiert das BSH vor der polizeilichen Lage und bildet damit ein Präventivorgan", erläutert Dr. Karin Kammann-Klippstein, Präsidentin des BSH.

Die Bundespolizei ist die zentrale maritim-polizeiliche Behörde in den Gewässern seewärts des Küstenmeeres und daher zuständig für die Sicherheit von Schiffen unter deutscher Flagge sowie für deren Besatzungen und Passagiere. Um ihrer gesetzlich übertragenen Aufgabe nachkommen zu können, gestaltet die Bundespolizei die behördenübergreifenden Übungen gemeinsam mit dem BSH. Im Rahmen der diesjährigen nationalen maritimen Sicherheitsübung werden erstmals das neue Einsatzschiff BAMBERG sowie das Einsatzschiff BAD BRAMSTEDT, die Spezialeinheit GSG 9 sowie die maritim ausgestatteten Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel Fuhlendorf gemeinsam üben und damit die bundespolizeilichen Fähigkeiten zur Bewältigung von maritimen Bedrohungslagen weiter ausbauen. Die Bewältigung maritimer Bedrohungslagen stellt für die Einsatzkräfte immer eine besondere Herausforderung dar. Wellengang, schlechtes Wetter sowie gefährliche Strömungen erschweren die an sich schon bestehenden Herausforderungen zusätzlich und erfordern seitens aller eingesetzten Kräfte erhebliche Anstrengungen. Hinzu kommen die spezifischen, baulichen Besonderheiten der Schiffe. Nur durch regelmäßiges Üben, immer im Verbund mit den zivilen Besatzungen, die ihr Schiff im Detail kennen, kann die Gefahrenabwehr auf See kontinuierlich verbessert werden.

Die Durchführung einer Übung im dargestellten Umfang ermöglicht der BPOL, die Bewältigung komplexer lebensbedrohlicher Lagen im maritimen Bereich einerseits realitätsnah zu trainieren, andererseits das Zusammenwirken mit dem BSH - insbesondere mit Blick auf die vorhandenen Planunterlagen - auf Praxistauglichkeit zu überprüfen. Erklärtes Ziel der Gefahrenabwehr auf See ist die kontinuierliche Anpassung der Strukturen und Fähigkeitsprofile an die sicherheitstechnischen Erfordernisse. Die Übungen sollen auch sicherstellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich angewandt werden. Nur durch Übungen können Vollzugsorgane und Behörden gewährleisten, dass auf ein sicherheitsrelevantes Ereignis schnell, entschlossen und erfolgreich reagiert wird. Die Ausweitung auf die europäische Ebene ist dabei ein klares Ziel. Die BPOL und das BSH planen deshalb bereits eine Übung des europäischen Spezialkräfteverbundes ATLAS, die 2021 stattfindet.

Die Bundespolizei ist in Deutschland ein fester Bestandteil der Sicherheitsarchitektur sowie der freiheitlichen und rechtsstaatlichen Grundordnung im Land. Neben der klassischen Aufgabe des Grenzschutzes leisten die rund 51.000 Mitarbeiter der Bundespolizei auch auf Bahnanlagen, den deutschen Küstengewässern und auf den Flughäfen einen Beitrag für die Sicherheit der Bürger und Gäste in unserem Land. Auch der Schutz von Bundesorganen, Einsätze bei Großveranstaltungen und in besonderen internationalen Missionen sowie Strafverfolgungen und Ermittlungen prägen den Arbeitsalltag.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Über 1.000 Beschäftigte aus rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffe operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

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