MK / Bielefeld / Gellershagen - Ein Motorradpolizist des Verkehrsdienstes hat am Dienstagnachmittag, 20.10.2020, einem Autofahrer die Fahrt mit seinem Anhänger verboten, weil die Ladung auf dem Einachs-Anhänger nicht richtig gesichert war und zudem etwa zwei Meter nach hinten heraus stand.
Gegen 16:25 Uhr war ein 44-jähriger Bielefelder mit seinem VW Golf und einem Anhänger stadteinwärts auf der Jöllenbecker Straße unterwegs. In Höhe der Einmündung der Trierer Straße stoppte ein Motorradpolizist das Gespann, mit dem der VW-Fahrer Metallschrott und Eisenstangen transportierte.
Der Verkehrspolizist beanstandete, dass die gesamte Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert war und deutlich über den Anhänger hinaus stand. Die Monierstangen waren mit einem dünnen Gurtband umwickelt und die Metallteile mit einem Netz überzogen. Diese Art der Ladungssicherung war aber kein tatsächlicher Schutz gegen das Verrutschen oder Herabfallen der Ladung.
Bei der Kontrolle stellte der Polizist fest, dass der 44-Jährige seine vorgeschriebene Sehhilfe nicht beim Autofahren trug und dass der Anhänger bereits im März 2020 einer Hauptuntersuchung hätte unterzogen werden müssen. Den Fahrer erwartet eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.
Die Polizei erinnert:
Nicht nur bei gewerblichen Transporten hat die Ladungssicherung vorschriftsmäßig zu erfolgen, sondern auch bei privaten Transportvorhaben.
Dies gilt beispielsweise für Fahrten mit sperrigen Baumaterialien und Arbeitsgeräten oder bei Umzügen. Am Beginn Ihres Transports sollte zunächst immer die Auswahl des passenden Fahrzeugs stehen, um sich im Anschluss Gedanken zur geeigneten Ladungssicherung machen zu können.
Sichern Sie Ihre Ladung immer vorschriftsmäßig, damit Sie, andere Verkehrsteilnehmer und Ihre Gegenstände den Transport unbeschadet überstehen!
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