Fahren ohne Fahrerlaubnis+++Amtliche Zulassung nur vorgetäuscht

Geestland/Sievern. Am Dienstag (20.10.2020) wurde, im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme durch Beamte des PK Geestland, eine 60-jährige Mulsumerin mit einem Kleinkraftrad in der Ortschaft Sievern mit vorwerfbaren 40 km/h gemessen und angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass die Mulsumerin keinen Führerschein (Klasse AM wäre notwendig gewesen) vorweisen konnte. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

Köhlen/Geestenseth. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (20./21.10.2020) kontrollierten Beamte des PK Geestland zwischen den Ortschaften Köhlen und Geestenseth einen PKW mit amtlichem Kennzeichen aus dem Kreis Tecklenburg. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass an dem Audi die Kennzeichen von einem Chrysler angebracht waren. Der Audi war nicht zugelassen und mit den Kennzeichen versehen worden, um den Eindruck einer ordnungsgemäßen Zulassung zu erwecken. Den Beschuldigten, ein 28-jähriger Ibbenbürener, erwarten Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung.

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Tom Kase
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