Die Bundespolizei hat letzte Nacht den Haftbefehl gegen einen 36-Jährigen vollstreckt. Trotz einer Wiedereinreisesperre wollte der Mann nach Deutschland einreisen. Jetzt verbüßt er im Gefängnis eine Restfreiheitsstrafe.
Der 36-jährige Kroate war Beifahrer in einem aus den Niederlanden kommenden PKW, der gegen Mitternacht über die Autobahn 30 in das Bundesgebiet einreiste. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung hatte eine Streife der Bundespolizei das Auto angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien des 36-Jährigen stellten die Beamten fest, dass der Mann zwar gültige Ausweisdokumente besaß, gegen ihn aber eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und ein Haftbefehl bestand.
Der Mann war 2017 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ende 2018 wurde er in sein Heimatland abgeschoben und die Restfreiheitsstrafe wurde ausgesetzt. Sollte er trotz bestehender Wiedereinreisesperre versuchen nach Deutschland einzureisen, muss er seine Restfreiheitsstrafe von 52 Tagen verbüßen. Der 36-Jährige wurde daher von den Bundespolizisten festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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