Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 22.10.2020 mit einem allgemeinen Präventionshinweis

Licht an bei Nebel!

Während des gesamten Jahres, besonders mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit, muss das Fahrverhalten den Witterungsverhältnissen angepasst werden, da sonst Verkehrsunfälle drohen. Eine erhöhte Gefahr geht hier zusätzlich von Laub, nassen oder glatten Fahrbahnen und den geringen Lichtverhältnissen aus. Oft passen jedoch die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer*innen nicht zu den herrschenden Wetterverhältnissen zusammen und es kommt immer wieder zu Unfällen. Hierbei geht es nicht nur um nicht angepasste Geschwindigkeit oder eine mangelhafte Bereifung, ein weiteres Augenmerk liegt auch auf der unzureichenden Beleuchtung einiger Fahrzeuge bei eingeschränkter Sicht. Vor allem tappen bei Nebel viel Fahrer*innen in die Falle. Einige Wagen neuer Bauart, die über eine Lichtautomatik verfügen, sind bei Nebel oft mit unzureichender Beleuchtung unterwegs. Hier ist das Problem, dass die Lichtautomatik, wenn es zu hell ist, also wegen einer zu hohen Lux-Zahl, meist nicht anspringt, die erforderliche Scheinwerfer dadurch nicht leuchten und lediglich das Tagfahrlicht aktiviert ist. Dieses ist aber nicht immer ausreichend um die eigene Sichtbarkeit bei Nebel für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Besonders problematisch ist, dass die Rücklichter bei dem Tagfahrlicht nicht automatisch eingeschaltet werden. Die Polizei erinnert aus diesem Grund die Autofahrer daran, das Licht bei Nebel anzuschalten. Im Zweifelsfall auch manuell.

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