Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

In einem Berger Ortsteil kam es gegen 05.30 Uhr des 23.10.2020 zu Streitigkeiten unter Teilnehmern einer Feier. Da der 20-jährige alkoholisierte Verursacher auch den Anweisungen der dazu gerufenen Polizeibeamten nicht Folge leistete, war die Ingewahrsamnahme für den jungen Mann die daraus resultierende Konsequenz. In diesem Zusammenhang leistete er dann entsprechenden Widerstand, welches nichts am Ergebnis der angeordneten Maßnahme änderte. Eine Blutentnahme sowie die Einleitung von Strafverfahren gegen den Verursacher waren die Folge für sein Handeln.

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