Wie bereits berichtet (siehe Pressemitteilung der Polizei Gelsenkirchen vom 26.10.2020, 11.21 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/4744495 ) kursiert in den sozialen Medien ein Video aus dem Einsatzgeschehen innerhalb einer Wohnung auf der Küppersbuschstraße in der Feldmark. Dieses Video zeigt nur einen Teilausschnitt aus dem gesamten komplexen Einsatzgeschehen der beiden korrespondierenden Einsätze. Bei dem ersten Einsatz war die Ruhestörung für die einschreitenden Beamten bereits vor dem Haus deutlich wahrnehmbar. In der Wohnung wurden sieben Personen angetroffen. Die angetroffenen Personen waren teilweise uneinsichtig, so dass weitere Unterstützungskräfte hinzugezogen wurden. Vier Personen erhielten einen Platzverweis, die einschreitenden Polizeibeamten leiteten außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Ruhestörung und ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein. In der Folge kam es jedoch zu weiteren Anrufen wegen Ruhestörung bei der Leitstelle der Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten wurden durch die Wohnungsinhaberin in die Wohnung gebeten, wo sich zwei Besucher aufhielten. Diese wurden der Wohnung verwiesen, um die weitere Nachtruhe sicherzustellen. Außerdem wurde eine weitere Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Ruhestörung gefertigt. Die Polizei Gelsenkirchen hat das Video der zuständigen Staatsanwaltschaft in Essen zur Prüfung übersandt. In Bezug auf die Veröffentlichung des Videos in den sozialen Netzwerken prüft die Staatsanwaltschaft Essen den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 33 Kunsturhebergesetz und gegen § 201 Strafgesetzbuch.
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