Bei Corona-Kontrollen am Wochenende im Stadt- und Landkreis Karlsruhe fiel die Resonanz überwiegend positiv aus, allerdings musste auch eine Hochzeitsfeier aufgelöst und eine Gaststätte geschlossen werden.
Bereits am späten Freitagabend mussten am Karlsruher Schlossvorplatz zwei jeweils etwa 25-köpfige Personengruppen angesprochen werden, die dort gemeinsam Alkohol konsumierten und Musik hörten. Die Angesprochenen reagierten auf die Aufforderung zur Einhaltung der aktuellen Regelungen kooperativ und entfernten sich in Kleingruppen in unterschiedliche Richtungen.
In der Nacht auf Sonntag überprüfte eine Streife des Polizeireviers Bad Schönborn bei Gaststätten die Einhaltung der aktuellen CoronaVO. Gegen 01:15 Uhr herrschte in einem Lokal in Langenbrücken noch reger Betrieb. Bei der anschließenden Überprüfung der Gaststätte mussten die Beamten gleich mehrere Verstöße feststellen. Zum einen wurde die aktuelle Sperrstunde nicht eingehalten. Auch die Abstandsregeln zwischen den Tischen wurde missachtet und niemand trug einen Mundschutz, obwohl reger Personenverkehr in den Räumlichkeiten herrschte. Eine Datenerhebung der Gäste fand ebenso wenig statt. Neben diesen Verstößen gegen die CoronaVO wurde außerdem gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen und es ergab sich der Verdacht auf illegale Glücksspiele.
Am späten Sonntagvormittag bemerkte eine Streife des Polizeireviers Philippsburg an einem Anwesen in der Skalstraße in Philippsburg auffällig viel Personenverkehr. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass dort eine Hochzeit mit über 40 Gästen, jedoch ohne entsprechendes Hygienekonzept gefeiert wurde. Die Feier musste daher vorzeitig beendet werden.
Am Sonntagmittag führten Beamte des Polizeireviers Bad Schönborn erneut Kontrollen hinsichtlich der aktuellen CoronaVO insbesondere an Bus- und Bahnhaltestellen sowie in Fußgängerzonen durch. In etwa 80 Fällen mussten sie Personen an die bestehenden Regelungen erinnern. Es zeigten sich jedoch ausnahmslos alle Angesprochenen einsichtig und kamen ihren Verpflichtungen unverzüglich nach.
Florian Herr, Pressestelle
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